Härteregelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen

Stand Februar 2004

Die Zuzahlung zu Arzneimitteln beträgt bis zu einem Verkaufspreis des Arzneimittels von 50 €  genau 5 €. 
Beträgt der Verkaufspreis des Arzneimittels zwischen 50 und 100 €, muss der Patient genau 10 % des Verkaufspreises selbst bezahlen.
Ist ein Arzneimittel teurer als 100 €, muss 10 € Rezeptgebühr bezahlt werden.
Ist ein Arzneimittel billiger als 5 €, muss nie mehr als der eigentliche Verkaufspreis bezahlt werden.

Beispiele:
Verkaufspreis Arzneimittel 4,35 €:   Rezeptgebühr = 4,35 €
Verkaufspreis Arzneimittel 9,50 €:   Rezeptgebühr = 5,00 €
Verkaufspreis Arzneimittel 68,70 €: Rezeptgebühr = 6,87 €

Es gibt weitere Zuzahlungsregelungen für Verband- oder Hilfsmittel, die hier den Rahmen meiner Ausführungen sprengen würden.

Wichtig:
Die Apotheken ziehen die Rezeptgebühren für Ihre Krankenkasse ein. Die Rezeptgebühren werden an die Krankenkassen weitergereicht und sind nicht Gewinn der Apotheken. Die Apotheke erbringen diese Verwaltungsleistung des Gebühreneinzugs schon immer genauso  unentgeltlich für die Kassen wie andere Leistungserbringer, für die diese Verpflichtung jetzt neu ist.

 

Damit Sie aber nicht zu viel bezahlen, möchten wir Sie über die Belastungsgrenzen aufklären.

Wichtig: Eine Befreiung für weitere Zuzahlungen oder eine Kostenrückerstattung erhalten Sie nicht von selbst, sondern müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

1.) Die vollständige Befreiung von der Zuzahlung

Sie gilt nur für:

2.) Teilweise Befreiung von der Zuzahlung.

Für jeden Patienten ist abhängig von seinem Einkommen eine Belastungshöchstgrenze vorgesehen, über die hinaus die Zuzahlungen unzumutbar wären. Können Sie anhand von Zuzahlungsquittungen beweisen, dass Sie mehr als gesetzlich zumutbar belastet wurden, erstattet Ihnen die Krankenkasse nach Jahresende die Überzahlung zurück.

Wie berechnet sich jetzt Ihre individuelle Zuzahlungs-Obergrenze?

Wenn Sie Ihre individuellen Daten anonym in den Zuzahlungsrechner eingeben, können Sie testen, ob Sie von der Zuzahlung befreit werden können

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